ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Rév. Janv. 2023
ABONNEMENT FÜR INSPECTO-SOFTWARELÖSUNGEN

Préambule
Der Anbieter ist ein Anbieter von „Software as a Service“, d. h. von online gemieteten Geschäftsanwendungen (sog. SaaS-Anbieter). In dieser Eigenschaft ist er der Anbieter der im Vertrag unten beschriebenen Anwendungsdienste. Der Kunde möchte SaaS über einen spezialisierten Anbieter nutzen, um die in den Besonderen Bedingungen beschriebenen Lösungen zu betreiben. Der Kunde bestätigt, dass er vom Anbieter alle notwendigen Informationen erhalten hat, die es ihm ermöglichen, die Eignung der Anwendungsdienste für seine Bedürfnisse zu beurteilen und alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei ihrer Nutzung zu ergreifen.

DIES VORAUSGESCHICKT, WURDE FOLGENDES VEREINBART:

ARTIKEL 1. DEFINITIONEN

Die in diesem Vertrag verwendeten großgeschriebenen Begriffe haben, unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural verwendet werden, die unten angegebene Bedeutung. Anomalien bezeichnen Schwierigkeiten beim Betrieb der Anwendung – wiederholbar und reproduzierbar

– die in drei Typen unterteilt werden können: – Blockierende Anomalie bezeichnet jede Fehlfunktion, die die Nutzung der Anwendung unmöglich macht;

– Semiblockierende Anomalie bezeichnet jede Fehlfunktion, die Folgendes ermöglicht
teilweise die Nutzung der Anwendung und ihrer Funktionen ;
– Geringfügige Anomalie bedeutet jede geringfügige Fehlfunktion, die die Anwendung nicht verhindert
und alle ihre Funktionen voll genutzt werden können, auch wenn dies durch ein Umgehungsverfahren geschieht;
Bestellschein bezeichnet das vom Kunden unterzeichnete Dokument, das die Besonderen Geschäftsbedingungen beschreibt.
und Vertragsbedingungen; und/oder die Zeichnung von INSPECTO, die online durch den
Kunde zum Zeitpunkt der Zahlung.
Besondere Bedingungen bezeichnet die Informationen, die in der Bestellung enthalten sind.
und insbesondere die gewählten Lösungen, die maximale Speicherkapazität, die Anzahl der
der Vertrag enthält eine Beschreibung des Zugangs, der Höhe und der Periodizität der Gebühren, der Laufzeit des Vertrags sowie der Zahlungsmodalitäten und -bedingungen für die Gebühren;
Vertrag beinhaltet die Vertragsdokumente, die aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Bestellformular bestehen;
Spezifische Entwicklung bezeichnet ein Computerprogramm, das exklusiv für den Kunden vom Anbieter;
Dokumentation bezeichnet Papierdokumente oder Computerdateien, die sich auf die Nutzung des
Software, unabhängig von ihrem Format ;
Daten bezeichnen Informationen, Veröffentlichungen und allgemein Daten und Informationen jeglicher Art.
die in der Kundendatenbank enthalten sind, deren Nutzung Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist, und die
können nur von den Nutzern eingesehen werden;
Die Anmeldedetails beziehen sich sowohl auf die Benutzerkennung („Login“) als auch auf das Passwort ;
Das Internet bezieht sich auf alle miteinander verbundenen Netzwerke, die sich in allen Teilen der Welt befinden.
Welt ;
Software bezeichnet jede Software, die der Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung stellt und
insbesondere die Assoziierten Lösungen ;
Wartung bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Aktualisierung von
Anwendungen und Verfügbarkeit ;

Arbeitsplatz bezeichnet ein Terminal oder Gerät jeglicher Art (Computer, Tablet, Smartphone,
etc.), von dem aus ein Nutzer auf die Lösung zugreift ;
SaaS steht für Software as a Service, d. h. Geschäftsanwendungen, die online gemietet werden ;
Server bezeichnet ein Computergerät, das mit einer Seriennummer bezeichnet wird und aus folgenden Komponenten besteht
Computern oder Großrechnern, ihren Peripheriegeräten oder Zubehörteilen einschließlich, falls zutreffend,
das Netzwerk, das den Informationsaustausch verwaltet ;
Anwendungsdienst bezeichnet den vom Auftragnehmer im SaaS-Modus angebotenen Dienst,
die es dem Kunden ermöglichen, die Lösungen zu nutzen ;
Lösungen bezeichnet die in den Besonderen Bedingungen aufgelisteten betrieblichen Funktionen
des Vertrags und dem Kunden im Rahmen der Anwendungsdienste zur Verfügung gestellt werden
Vertragsgegenstand ;
Nutzer bezeichnet die Person, die der Verantwortung des Kunden unterstellt ist (Arbeitnehmer,
Bevollmächtigter, usw.) und Zugang zu den Anwendungsdiensten auf seinem Computer hat,
Tablet oder Smartphone im Rahmen der vom Kunden abgeschlossenen Nutzungslizenz ;
Nutzer-Administrator bezeichnet die Person, die für die Verwaltung eines Computersystems zuständig ist,
wer für sie verantwortlich ist, sei es im Hinblick auf ihre Sicherheit, ihren Betrieb, ihre Nutzung oder ihre Entwicklung.

ARTIKEL 2. OBJEKT

Der Zweck des Vertrags ist es, die Modalitäten festzulegen, nach denen der
Anbieter stellt die Lösungen dem Kunden im SaaS-Modus zur Verfügung.
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden, der damit einverstanden ist, :
– Ein Recht auf Zugang zur Nutzung von INSPECTO unter den nachfolgend definierten Bedingungen;
– Ein Recht zur Endnutzung der Lösung ;
– Eine Reihe von Leistungen, wie nachfolgend und/oder in der Bestellung und/oder den
Besonderen Bedingungen, einschließlich des Hostings von Daten, der Wartung von Anwendungsdiensten und
technische Unterstützung.

ARTIKEL 3. VERTRAGSDOKUMENTE

Die Besonderen und Allgemeinen Vertragsbedingungen stellen die Gesamtheit der
zwischen den Parteien bestehenden Verpflichtungen. Der Vertrag ersetzt und annulliert alle
frühere mündliche oder schriftliche Verpflichtung in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Der Vertrag
kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Zusatzvereinbarung geändert werden.

ARTIKEL 4. WIRKUNG, DAUER & VERLÄNGERUNG

Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Bestellformulars oder am
zum Zeitpunkt des Online-Abschlusses vorbehaltlich des tatsächlichen Zahlungseingangs
durch den Auftragnehmer. Die Laufzeit des Vertrags ist auf ein (1) Jahr festgelegt, das
Tag des Monats, der auf das Datum der Ausführung des Vertrags folgt.
Bestellschein. Der Vertrag wird stillschweigend um eine
Dauer von einem (1) Jahr und zu denselben Modalitäten, falls nicht gekündigt wird
von einer der beiden Parteien per Einschreiben mit Rückschein adressiert,
drei (3) Monate vor Ablauf des Vertrags. Im Falle der Kündigung des Vertrags
vor Ablauf und nach Ablauf der Probezeit auf Initiative des Kunden oder auf Initiative des
Dienstleisters aufgrund eines Fehlers des Kunden, unabhängig von der Ursache, die
Die restlichen Gebühren werden sofort fällig und sind vom Kunden unverzüglich zu zahlen.
bei Erhalt der entsprechenden Rechnung, die vom Auftragnehmer ausgestellt wurde.
INSPECTO CGV INSPECTO SAS 18/11/2021

ARTIKEL 5. BESCHREIBUNG DER ANWENDUNGSDIENSTE
5.1. LÖSUNGEN ANWENDUNGEN

Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Lösungen auf dem
entfernten Server des Dienstleisters über das Internet. Gemäß dem Artikel „Lizenzen“ ist der
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das Recht ein, die Lösungen zu nutzen, die in
Bedingungen und Konditionen auf nicht-exklusiver Basis. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für
der Unterbringung der Daten auf den Servern, der Wartung und der Sicherheit der Lösungen. Die
Dienstleister führt die Sicherung nach einem Sicherungsplan durch, der eingerichtet wurde, um
Anwendungs- und Kundendaten sichern; jede Daten werden täglich gesichert.
und einer Aufbewahrung von fünf (5) Tagen.

5.2. NETZWERK & TECHNISCHER BEREICH

Die Wahl des Netzwerks wird vom Kunden getroffen, und in diesem Zusammenhang liefert der Auftragnehmer nicht
keine Garantie für das gewählte Netzwerk. Da der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist für
Unterbrechungen der Netzleitung, lenkt er die Aufmerksamkeit des Kunden besonders auf die Bedeutung der
Wahl des Netzbetreibers. Um auf die Lösung zuzugreifen, hat der Kunde Folgendes zur Kenntnis genommen
des vom Auftragnehmer definierten technischen Umfangs und erklärt seine Annahme als
vor der Bereitstellung der Lösung. Der Kunde stellt damit sicher, dass die Kompatibilität von
seinem lokalen Netzwerk und seinen Geräten (Computer, Tablets, Smartphones usw.) mit den
Anwendungsdienste und insbesondere deren Konfiguration gemäß den Empfehlungen
des Auftragnehmers, die im Folgenden beschrieben werden:
Bitrate: 1 MB
– 2-Kern-Prozessor 2,5 GHz oder höher
– Mindestens 4 GB RAM
– Grafikkarte und Monitorauflösung (1024 x 768) oder höher
– Internetbrowser Chrome (empfohlen) oder Firefox oder Safari oder Internet Explorer >=11
Die Empfehlungen des Auftragnehmers können durch eine E-Mail geändert werden, sobald
dass die Weiterentwicklung der zur Verfügung gestellten Lösungen dies erfordert; der Kunde erklärt sich damit einverstanden.

5.3. RECHT AUF ZUGANG ZU DEN LÖSUNGEN

Nur die Kundin/der Kunde nutzt dieses Zugangsrecht. Mit Ausnahme von Wartungszeiten,
können sie sich jederzeit einloggen, nämlich :
– 24 Stunden am Tag ;
– 7 Tage pro Woche;
– Einschließlich Sonn- und Feiertage ;
– Gegebenenfalls mit Unterstützung der technischen Teams des Auftragnehmers.
Der Zugriff erfolgt :
– Über die Computer, Tablets und Smartphones der Klientinnen und Klienten ;
– Von einem beliebigen Laptop des Klienten ;
– Mithilfe der Verbindungskennungen (IDs), die dem Client zur Verfügung gestellt werden.
Der Dienst kann gelegentlich aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten ausgesetzt werden.
den ordnungsgemäßen Betrieb der Server. Im Falle von Wartungsarbeiten wird der Auftragnehmer
verpflichtet sich, den Nutzer-Administrator per E-Mail mindestens 48 Stunden vor der
Intervention, die zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Dienstes führt. Der Kunde erkennt an, dass
diese Frist reicht aus, um Vorkehrungen zu treffen und sich entsprechend zu organisieren.
Der Auftragnehmer kann nicht für Folgen haftbar gemacht werden, die sich aus der
Unterbrechung oder Einstellung der Lösungen zu Wartungszwecken, vorbehaltlich der Einhaltung dieser
Kündigungsfrist.

5.4. NUTZERIDENTIFIKATION

Der Kunde erstellt seine eigenen Benutzerkennungen und sein eigenes Benutzerpasswort unter seiner Verantwortung.
Der Kunde wird beim Zugriff auf die Anwendungsdienste identifiziert durch :
– einer Verbindungskennung; und
– Ein von der Klientin/dem Klienten erstelltes Passwort.
Der Kunde wird seine Identifikationsmerkmale (Benutzername) jedes Mal verwenden, wenn er sich mit den
Anwendungsdienste. Die Identifikationsmerkmale dienen dazu, den Zugang zu den Lösungen, die Gegenstand des
Diese Vereinbarung wird den Kunden Nutzern zur Verfügung gestellt; die Integrität und Verfügbarkeit der Lösungen zu schützen,
sowie die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Kundendaten, wie sie von den
Benutzer.
Diese Kennungen sind persönlich und vertraulich. Sie können nur im
auf Antrag des Kunden oder auf Initiative des Auftragnehmers, vorausgesetzt, der Kunde wird vorab darüber informiert
. Der Kunde verpflichtet sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, seine Identifikatoren geheim zu halten und
sie in keiner Form zu verbreiten. Der Klient ist voll verantwortlich für die Nutzung der
Identifikatoren. Er stellt sicher, dass keine andere Person, die nicht vom Auftragnehmer autorisiert ist,
hat keinen Zugang zu den Anwendungsdiensten und Lösungen. Im Allgemeinen übernimmt der Kunde die
Verantwortung für die Sicherheit der einzelnen Posts für den Zugang zu den Lösungen. In der
Falls er Kenntnis von einem Zugriff durch eine andere Person erhält, wird der Kunde die
den Auftragnehmer unverzüglich informieren und dies per Einschreiben bestätigen. Die
Der Kunde muss den Dienstleister unverzüglich über den Verlust oder Diebstahl von
eine der Anmeldekennungen. Der Dienstleister empfiehlt dem Kunden, sich eine
IT-Charta, um alle Mitarbeiter für diese Problematik zu sensibilisieren. Darüber hinaus werden die Kundenkennungen
ermöglichen den Zugriff auf die Lösungen bis zu einer einzigen gleichzeitigen Verbindung.
Jeder Versuch, dieselben Kundenidentifikatoren gleichzeitig über mehrere Stationen zu verwenden
kann der Auftragnehmer diesen Vertrag fristlos und unwiderruflich kündigen.
vorherige Mahnung. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen oder Klagen frei
die von einem Dritten gegen ihn erhoben werden könnten, der behauptet, einen Schaden erlitten zu haben durch
Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diesen Artikel.

ARTIKEL 6. QUALITÄT DER DIENSTLEISTUNGEN ANWENDUNGEN

Der Kunde wird über die dem Internet innewohnenden technischen Unwägbarkeiten und die daraus resultierenden möglichen Unterbrechungen des Zugangs informiert. Folglich kann der Auftragnehmer nicht für eine eventuelle Nichtverfügbarkeit oder Langsamkeit der Anwendungsdienste haftbar gemacht werden. Der Auftragnehmer ist nicht in der Lage, die Kontinuität von Anwendungsdiensten, die aus der Ferne ausgeführt werden, zu gewährleisten.
über das Internet, was der Kunde anerkennt. Darüber hinaus obliegt es dem Kunden, die in den Geschäftsbedingungen angegebenen Volumenschwellen einzuhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die besonderen Bedingungen des Vertrags zu erfüllen und den Auftragnehmer zu benachrichtigen, wenn sich seine Anforderungen an die Verarbeitungskapazität erhöhen. Anwendungsdienste können zeitweise ausgesetzt werden.
aufgrund von Wartungsarbeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Server erforderlich sind.

Im Falle einer Unterbrechung der Anwendungsdienste zu Wartungszwecken verpflichtet sich der Auftragnehmer, das nachfolgend beschriebene Betriebsverfahren einzuhalten, damit der Kunde rechtzeitig vor der Unterbrechung informiert wird, um die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen seiner Geschäftstätigkeit zu ergreifen:
– Geringfügige Anomalie (Fehlfunktion, die eine vollständige Nutzung der Anwendung ermöglicht, mit einer
Umgehungsverfahren)
◦ Bearbeitungsfrist: so schnell wie möglich
◦ Frist für die Berichtigung: auf Version V+1
– Semi-Blocking-Anomalie (Fehlfunktion ermöglicht
teilweise die Nutzung der Anwendung und ihrer Funktionen)
◦ Verarbeitungszeit: 8 Stunden
◦ Korrekturfrist: 5 Werktage
– Blockierende Anomalie (Fehlfunktion, die die Anwendung unbrauchbar macht)
◦ Verarbeitungszeit: 6 Stunden
◦ Frist für die Korrektur: 2 Werktage
Der Auftragnehmer haftet nicht für die möglichen Auswirkungen dieser Nichtverfügbarkeit auf die Aktivitäten des Kunden.
a) Bei einer blockierenden Anomalie wird die Meldung innerhalb von 4 Arbeitsstunden berücksichtigt. Der Auftragnehmer bemüht sich, die blockierende Anomalie so schnell wie möglich zu beheben, und bietet eine Umgehungslösung an.
b) Bei einer semi-blockierenden Anomalie wird die Ausschreibung innerhalb von 8 Arbeitsstunden berücksichtigt. Der Auftragnehmer bemüht sich, die Anomalie zu beheben, und bietet eine Umgehungslösung an, die die Nutzung der betroffenen Funktionen innerhalb von drei Werktagen ermöglichen kann.
c) Im Falle einer geringfügigen Abweichung wird die Meldung so schnell wie möglich berücksichtigt,
und schlägt die Korrektur der geringfügigen Anomalie in einer neuen Version des Dienstes vor, die im Rahmen der evolutionären Wartung geliefert wird.

ARTIKEL 7. LIZENZ

Die Parteien erkennen an, dass die Lösungen, Anwendungsdienste und
Spezifische Entwicklungen bleiben das alleinige Eigentum des Auftragnehmers. Der Dienstanbieter räumt dem Kunden ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht abtretbares Nutzungsrecht ein
der Lösungen, Anwendungsdienste und speziellen Entwicklungen während der Laufzeit des Vertrages. Der Kunde darf die Anwendungsdienste und -lösungen nur in Übereinstimmung mit seinen Bedürfnissen und deren Dokumentation nutzen. Insbesondere wird die Lizenz für die Anwendungslösungen und -dienste ausschließlich zu dem Zweck gewährt, dem Kunden die Nutzung der
Anwendungsdienste, unter Ausschluss jedes anderen Zwecks. Der Kunde wird darüber informiert, dass dieses Nutzungsrecht der monatlichen Zahlung der Gebühr gemäß den im Vertrag festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt. Unter Nutzungsrecht versteht man das Recht, Folgendes darzustellen und zu implementieren
die Anwendungsdienste je nach ihrem Zweck im SaaS-Modus über eine Verbindung zu einem elektronischen Kommunikationsnetz. Der Kunde darf die Lösungen unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung stellen und darf keine andere Nutzung vornehmen, insbesondere keine Anpassung, Änderung, Übersetzung, Reorganisation, Verbreitung, Dekompilierung, ohne dass diese Liste erschöpfend ist.

ARTIKEL 8. PFLEGE

8.1. TECHNISCHE WARTUNG

Ein Help Desk zur Bearbeitung von Anomalien ist verfügbar vom
Montag bis einschließlich Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr (CET). Meldungen über Abweichungen werden dem Dienstleister unverzüglich per E-Mail an [email protected] bestätigt.
Der Auftragnehmer wird die Anomalie diagnostizieren und dann ihre Korrektur einleiten.
(a) Im Falle eines blockierenden Fehlers wird die Meldung innerhalb von (sechs) 6 Arbeitsstunden berücksichtigt. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die „Unzulänglichkeit“ zu korrigieren.
Blockierende Anomalie so schnell wie möglich und schlägt eine Umgehungslösung innerhalb von zwei (2)
Arbeitstage.

(b) Im Falle einer Semi-Blocking-Anomalie wird die Ausschreibung innerhalb von sechs (6)
Arbeitsstunden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Anomalie zu beheben und eine Umgehungslösung vorzuschlagen, die die Nutzung der betroffenen Funktionen ermöglicht, und zwar innerhalb einer Frist von
fünf (5) Werktage.
(c) Bei geringfügigen Mängeln wird die Ausschreibung so schnell wie möglich berücksichtigt.
und seine Korrektur wird in einer neuen Version des Dienstes angeboten, die im Rahmen einer evolutionären Wartung geliefert wird.
Um es dem Auftragnehmer zu ermöglichen, seine Support- und Wartungspflicht zu erfüllen, verpflichtet sich der Kunde :
– Benennen Sie einen qualifizierten Ansprechpartner, der in der Lage ist, die Fragen der
Nutzerinnen und Nutzer und unterbreitet dem Auftragnehmer die aufgetretenen Probleme in präziser Weise;
– Aufrechterhaltung entsprechend qualifizierter und geschulter Nutzer während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags. Er ist
zwischen den Parteien vereinbart, dass die Begleitung punktuell sein muss und nicht zu einer Leistung von
Ausbildung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Unterstützungsleistungen in Rechnung zu stellen
die mit Ausbildungsleistungen vergleichbar sind ;
– Effektiv zusammenzuarbeiten und die Nutzer zu einer effektiven Zusammenarbeit anzuregen, insbesondere durch
so schnell wie möglich auf Fragen des Auftragnehmers antwortet.
Der Dienstleister ist in den folgenden Fällen nicht für die Wartung verantwortlich:
– Weigerung des Kunden, mit dem Auftragnehmer bei der Behebung von Mängeln zusammenzuarbeiten und,
insbesondere die Beantwortung von Fragen und Informationsanfragen ;
– Nutzung der Anwendungsdienste in einer Weise, die nicht ihrem Zweck entspricht
oder an die Dokumentation ;
– Unerlaubte Veränderung der Lösungen durch den Kunden oder Dritte ;
– Verletzung der vertraglichen Pflichten durch die Klientin/den Klienten ;
– Installation von nicht kompatiblen Softwarepaketen, Anwendungen oder Betriebssystemen
mit den Anwendungsdiensten ;
– Verwendung von inkompatiblen Verbrauchsmaterialien ;
– Ausfall von elektronischen Kommunikationsnetzen ;
– Vorsätzliche Beschädigung, böswillige Handlung, Sabotage ;
– Beschädigung durch höhere Gewalt oder Missbrauch der Anwendungsdienste.

8.2 UPGRADE, WARTUNG, KORREKTUR

Der Kunde profitiert von operativen Updates und Upgrades der Anwendungsdienste. Wenn der Kunde sich für Sonderentwicklungen der Anwendungsdienste entschieden hat, werden die Aktualisierungen und
Funktionale Weiterentwicklungen führen zu einer zusätzlichen spezifischen Rechnungsstellung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, aktualisierte Dokumentation für neue Versionen der Lösungen zu übermitteln. Die Korrekturen
und Weiterentwicklungen der Anwendungsdienste ausdrücklich dem Vertrag unterliegen.
Die damit verbundenen Eingriffe können dazu führen, dass die Anwendungsdienste vorübergehend nicht verfügbar sind.
Sie werden in regelmäßigen Abständen nach einer Vorankündigung von 48 Stunden durchgeführt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Änderungen und Modifikationen vorzunehmen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems erforderlich sind. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen entscheiden, bestimmte Funktionen und/oder Merkmale der Anwendungsdienste zu ändern oder zu beschränken, wie z. B. Speicherplatz, Video-Zeit, Anzahl der Fotos etc.
INSPECTO CGV INSPECTO SAS 18/11/2021


ARTIKEL 9 TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG

Der Kunde erhält montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von
14:00 bis 18:00 Uhr (CET) telefonisch innerhalb von maximal 6 Stunden unter +33 (0)6 12 19 30 66.

ARTIKEL 10. AUSBILDUNG

Auf Wunsch des Kunden kann der Auftragnehmer Schulungsleistungen für Anwendungsdienste erbringen, deren Modalitäten und Preis von den Parteien einvernehmlich vereinbart werden. Der Auftragnehmer stellt eine Ausbildungsleistung in Rechnung, wenn seine Einsatzunterlagen in
Im Rahmen der technischen Unterstützung und der korrektiven Wartung treten wiederholt Probleme bei der Nutzung der Anwendungsdienste durch den Kunden auf, die sich von Anomalien bei der Nutzung unterscheiden.

ARTIKEL 11. DATENVERARBEITUNG

11.1. PERSÖNLICHE DATEN

Wenn die im Rahmen der Nutzung der Anwendungsdienste übermittelten Daten personenbezogene Daten enthalten, garantiert der Kunde dem Auftragnehmer, dass er alle Verpflichtungen erfüllt hat, die ihm nach dem Gesetz vom 6. Januar 1978, dem sogenannten Gesetz „Informatique et Libertés“, obliegen, und dass er die betroffenen Privatpersonen über die Verwendung der genannten personenbezogenen Daten informiert hat. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde den Auftragnehmer von allen Ansprüchen, Reklamationen und Forderungen frei, die sich auf die über die Anwendungsdienste reproduzierten und gehosteten personenbezogenen Daten beziehen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden darüber, dass alle Daten in PARIS – FRANKREICH auf dem AWS-Server gehostet werden, der ausschließlich der Region EU West gewidmet ist.

11.2. DATENVERARBEITUNG

Der Kunde übernimmt die gesamte redaktionelle Verantwortung für die Nutzung der Anwendungsdienste.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Qualität, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Daten und Inhalte, die er für die Zwecke der Nutzung der Anwendungsdienste übermittelt. Er garantiert außerdem, dass er die geistigen Eigentumsrechte besitzt, die ihm die Nutzung der Daten und Inhalte ermöglichen.
Dementsprechend lehnt der Auftragnehmer jede Haftung für Daten und/oder Inhalte ab, die nicht mit den Gesetzen und Vorschriften, der öffentlichen Ordnung oder den Bedürfnissen des Kunden übereinstimmen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Schäden frei, die daraus entstehen können, dass er von einem Dritten wegen Verletzung dieser Garantie in Anspruch genommen wird. Allgemeiner gesagt, ist der Kunde allein verantwortlich für die Inhalte und Nachrichten, die über die Anwendungsdienste verbreitet und/oder heruntergeladen werden. Der Klient bleibt alleiniger Eigentümer aller
die Daten, die den Inhalt der Lösungen bilden.

11.3. DATENSCHUTZ
Jede der Parteien verpflichtet sich, die geeigneten technischen Mittel einzusetzen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Vorbehaltlich des Abschnitts „Haftung“ verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Integrität und Vertraulichkeit der in den Lösungen enthaltenen Daten zu wahren. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, um den Zugriff auf oder die betrügerische Nutzung von Daten zu verhindern und um den Verlust, die Veränderung oder die Zerstörung von Daten zu verhindern.
Sofern nicht schriftlich etwas anderes verlangt wird, ermächtigt der Kunde den Auftragnehmer, seine
Angestellte, Lieferanten, Partner usw. ihren Namen, ihr Bild, ihr Logo, ihren Verwendungszweck, … im Zusammenhang mit Werbe- und Kommunikationsaktivitäten zu verwenden.

ARTIKEL 12. FINANZIELLE BEDINGUNGEN

12.1. GEBÜHREN

Als Gegenleistung für die erbrachten Anwendungsdienste zahlt der Kunde eine monatliche Gebühr, die in den Besonderen Bedingungen festgelegt ist. Die Preise für Anwendungsdienste sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Steuern und Gebühren. Rechnungen werden adressiert
dem Kunden auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Es wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass die Höhe der vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Beträge jedes Jahr nach Ermessen des Auftragnehmers angepasst wird.
Von der Gebühr ausgenommen und gesondert in Rechnung gestellt werden :
– Bildungsleistungen ;
– Technische Unterstützungsleistungen ;
– Vor-Ort-Einsatzdienste ;
– Spezifische Entwicklungsdienste ;
– Und ganz allgemein alle Dienstleistungen, die nicht im SaaS-Angebot enthalten sind.
Alle Gebühren / Abonnementkosten / Preise können vom Anbieter jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem Kunden geändert werden. Die Gebühren / Abonnementkosten / Preise können auf die
Sie können aufgrund von Marktumständen, Werbeaktionen, Marketingaktivitäten, Konkurrenz oder aus anderen Gründen steigen oder fallen. Im Falle einer Preisanpassung nach oben ist der Kunde 3 (drei) Monate im Voraus zu benachrichtigen. Im Falle einer Preisanpassung nach unten treten die neuen Preise bei der Verlängerung in Kraft, nachdem die tatsächliche, bereits bezahlte Abonnementperiode des Kunden abgelaufen ist. Dies berechtigt den Kunden nicht zu einem Preisnachlass oder einer Rückerstattung.

12.2. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Dienstleistungen werden je nach Abonnementplan des Kunden monatlich oder jährlich in Rechnung gestellt.
Die Rechnungen sind per Lastschriftverfahren, Bankkarte, SEPA-Lastschriftmandat auf dem
Bankkonto des Kunden. Die vom Kunden geschuldeten Beträge werden um den Satz von
Geltende Mehrwertsteuer.

12.3. DEFEKT

Unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche führt die Nichtzahlung einer Rechnung durch den Kunden bei Fälligkeit von Rechts wegen zu :
– Die Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen (3) des gesetzlichen Zinssatzes, ohne vorherige Inverzugsetzung, ab dem ersten Tag des Verzugs; außerdem verlangt der Auftragnehmer die Zahlung einer Pauschalentschädigung für Einziehungskosten in Höhe von fünfzig (50) Euro;
– Zusätzliche Bank- und Verwaltungskosten (Überwachung der Einziehungen,
Kosten für Mahnbriefe und -telefonate, Vertretung bei abgelehnten Lastschriften) ;
– Die sofortige Aussetzung der Anwendungsdienste ;
– Die Kündigung des Vertrags durch den Vertragspartner innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Tag, an dem der Vertragspartner den Vertrag geschlossen hat.
wenn der Auftragnehmer eine Mahnung per Einschreiben mit Rückschein versendet hat, die wirkungslos geblieben ist;
– Unbezahlte Honorare für den Rest des Vertrags werden sofort fällig.

ARTIKEL 13. EIGENTUM

Der Kunde ist und bleibt Eigentümer aller Daten, die im Rahmen des Vertrags über die Anwendungsdienste genutzt werden. Der Auftragnehmer ist und bleibt Eigentümer der Eigentumsrechte an allen Elementen der dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienste und Anwendungslösungen sowie allgemein an der IT-Infrastruktur (Software und Hardware), die im Rahmen des Vertrags implementiert oder entwickelt wurde. Der Vertrag verleiht dem Kunden keine Eigentumsrechte an den Lösungen. Die vorübergehende Überlassung der Lösungen zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen kann unter keinen Umständen als Abtretung irgendeines Rechts auf geistiges Eigentum an den Kunden gemäß dem Gesetzbuch über geistiges Eigentum verstanden werden. Der Kunde darf keine Elemente der Anwendungslösungen und Dienstleistungen oder die dazugehörige Dokumentation durch ein beliebiges Verfahren auf einem beliebigen Medium reproduzieren.
in jedweder Form und auf jedwedem Medium. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise abtreten, sei es im Rahmen einer zeitweiligen Abtretung, einer Unterlizenz oder eines anderen Vertrages, der die Übertragung vorsieht
der genannten Rechte und Pflichten.

ARTIKEL 14. ANERKENNUNGSGARANTIE

Der Auftragnehmer erklärt und garantiert :
– Dass die von ihm entwickelten Lösungen originell im Sinne des
Code de la Propriété Intellectuelle ;
– Dass er alle Rechte an geistigem Eigentum besitzt, die ihm erlauben, den Vertrag abzuschließen.
Der Auftragnehmer erklärt und garantiert, dass die Lösungen nicht geeignet sind, die Rechte Dritter zu verletzen.

ARTIKEL 15. RISIKOAKZEPTANZ & HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

15.1 RISIKOAKZEPTANZ

Der Kunde erklärt, dass er die Eignung der Lösung für seine Bedürfnisse in der vorvertraglichen Phase beurteilt hat, ggf. mit Hilfe einer qualifizierten Person zu Beratungszwecken. Der Kunde garantiert, dass jeder Nutzer über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und allgemein über die berufliche Expertise verfügt, die mit den Bereichen der kaufmännischen Verwaltung verbunden ist, die diesen Nutzer direkt betreffen. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Anwendungsdienste alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Kunde erklärt sich mit den Eigenschaften, Risiken und Grenzen des Internets einverstanden und erkennt :
– Dass das Internet Risiken und Unvollkommenheiten birgt, die zu einem
Vorübergehender Rückgang der technischen Leistung, längere Antwortzeiten bei der Nutzung der Online-Lösung oder sogar vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Server;
– dass es ihm obliegt, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine Computerausrüstung zu schützen
und sein lokales Netzwerk vor Bedrohungen jeglicher Herkunft, insbesondere vor Viren oder Eindringversuchen Dritter, zu schützen.

15.2 BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Jede der Parteien übernimmt die Verantwortung für die Folgen, die sich aus ihren Fehlern, Irrtümern oder Unterlassungen ergeben und der anderen Partei einen direkten Schaden zufügen. Par ailleurs, et en cas de faute prouvée par le Client, le Prestataire sera uniquement tenu de remédier aux conséquences pécuniaires des dommages directs et prévisibles du fait de l’exécution des
Leistungen. Folglich kann der Auftragnehmer unter keinen Umständen für indirekte oder unvorhersehbare Verluste oder Schäden des Kunden oder Dritter haftbar gemacht werden, einschließlich insbesondere entgangener Gewinne, Verlust, Ungenauigkeit oder Korruption von Dateien oder Daten, Geschäftsschädigung, Umsatz- oder Gewinnverlust, Kundenverlust, Verlust von Chancen, Kosten für die Beschaffung eines Produkts, einer Dienstleistung oder einer alternativen Technologie, die mit der Nichterfüllung oder der mangelhaften Erfüllung der Leistungen in Verbindung stehen oder daraus resultieren.

Für jede nachgewiesene Unterbrechung der Anwendungsdienste ist der Gesamtbetrag des vom Auftragnehmer zu behebenden Schadens ausdrücklich auf den vom Kunden pro Arbeitsplatz gezahlten Preis begrenzt, und zwar bis zu einer Obergrenze von fünf (5) Euro pro Arbeitsplatz.
Euro zzgl. MwSt. pro Tag der Unterbrechung. Die Anzahl der Arbeitsplätze wird durch den durchschnittlichen Verbrauch definiert, der in den letzten zwölf (12) Monaten festgestellt wurde. Darüber hinaus gilt für jede Unterbrechungsperiode ein Selbstbehalt von acht (8) Arbeitsstunden, der sich nach den operativen Arbeitsstunden des Auftragnehmers richtet. Für jede andere Schadensursache ist die
Die Haftung des Auftragnehmers übersteigt für alle Schäden zusammengenommen nicht den Gesamtbetrag der vom Kunden für die Anwendungsdienstleistungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags während der drei (3) Monate gezahlten Beträge.
die dem fraglichen Schaden vorausgeht. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nicht für die versehentliche Zerstörung von Daten durch den Kunden oder einen Dritten, der mithilfe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Kennungen auf die Anwendungsdienste zugegriffen hat.

In keinem Fall kann der Auftragnehmer für Schäden haftbar gemacht werden, die durch eine Unterbrechung oder einen Rückgang der Dienste des Telekommunikationsanbieters, des Stromversorgers oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Keine der Parteien kann für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag haftbar gemacht werden, wenn eine solche Nichterfüllung auf eine Regierungsentscheidung, einschließlich des Entzugs oder der Aussetzung von Genehmigungen jeglicher Art, einen Teilstreik innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, Feuer, Naturkatastrophen, Kriegszustand, eine Unterbrechung oder vollständige oder teilweise Blockierung von Telekommunikations- oder Stromnetzen, einen Hackerangriff oder ganz allgemein jeden anderen Fall höherer Gewalt, der die von der Rechtsprechung definierten Merkmale aufweist, zurückzuführen ist. Die Partei wird, sobald ein solches Ereignis eintritt, die andere Partei unverzüglich darüber informieren, dass sie nicht in der Lage ist, die Leistung zu erbringen. Die Aussetzung von Verpflichtungen oder deren Verzögerung kann in keinem Fall eine Haftung für die Nichterfüllung dieser Verpflichtung begründen oder zur Zahlung von Schadensersatz oder Vertragsstrafen führen.

ARTIKEL 16. VERSICHERUNG

Die Parteien verpflichten sich, jeweils in ihrem eigenen Namen eine Versicherungspolice abzuschließen, die die Schadensfolgen der mit diesem Vertrag verbundenen Risiken abdecken soll. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden auf dessen Verlangen alle Belege zur Verfügung zu stellen.

ARTIKEL 17. KÜNDIGUNG

Sollte eine der Parteien ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann der Vertrag von der anderen Partei dreißig (30) Tage nach einer erfolglosen Mahnung per Einschreiben mit Rückschein von Rechts wegen gekündigt werden. In der Mahnung wird die festgestellte(n) Nichteinhaltung(en) angegeben. Im Falle einer Kündigung hört der Kunde auf, alle Zugangscodes zu den Lösungen und der Anwendung zu nutzen.
Dienstleistungen. Die Reversibilitätsleistungen werden gemäß dem Artikel „Reversibilität“ implementiert.

ARTIKEL 18. REVERSIBILITÄT

Der Zweck der Umkehrbarkeit besteht darin, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, seine Daten unter den bestmöglichen Bedingungen wiederherzustellen. Der Kunde teilt dem Auftragnehmer die Umsetzung der Umkehrbarkeit mit. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, verpflichtet sich der Auftragnehmer, nach Wahl des Kunden, die dieser per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von fünfundvierzig (45) Werktagen nach Erhalt dieser Aufforderung formuliert, alle ihm gehörenden Daten in einem mittleren Standard, der in einer gleichwertigen Umgebung wiederverwendbar ist, zurückzugeben oder zu vernichten.

Die Daten werden im Textformat zurückgegeben, d. h. je nach Art der Daten als .txt, .pdf, .jpeg, .csv oder .docx. Der Kunde wird aktiv mit dem Auftragnehmer zusammenarbeiten, um die Wiederherstellung der Daten zu erleichtern.

ARTIKEL 19. KEINE INANSPRUCHNAHME VON PERSONAL

Jede Partei verpflichtet sich, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei weder direkt noch über eine andere Person einen Mitarbeiter der anderen Partei zu beschäftigen oder für sich arbeiten zu lassen. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags und für zwölf (12) Monate nach seiner Kündigung.

ARTIKEL 20. DATENSCHUTZ

Jede der Parteien verpflichtet sich (i) alle Informationen, die sie von der anderen Vertragspartei erhält, vertraulich behandeln, insbesondere (ii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, außer an Mitarbeiter oder Vertreter auf der Grundlage der Notwendigkeit, über diese Informationen Bescheid zu wissen;
und von (iii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zum Zwecke der Ausübung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verwenden. Ungeachtet des Vorstehenden hat keine der Parteien eine Verpflichtung in Bezug auf Informationen, die (i) ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei gemeinfrei geworden sind oder geworden wären, (ii) von der empfangenden Vertragspartei unabhängig entwickelt worden sind, (iii) der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor die andere Vertragspartei sie offengelegt hat, (iv) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurde, der keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt, oder (v) aufgrund von Gesetzen oder gerichtlichen Entscheidungen offengelegt werden müssen ( in diesem Fall werden sie nur in dem erforderlichen Umfang und nach schriftlicher Mitteilung an die Vertragspartei, die diese Informationen zur Verfügung gestellt hat, offengelegt).

Die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf vertrauliche Informationen bestehen während der gesamten Laufzeit des Vertrages fort.
und so lange, wie die betreffenden Informationen nach ihrem Ablauf für die Vertragspartei, die sie offenlegt, vertraulich bleiben, und in jedem Fall für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach dem Ablauf
des Vertrags. Jede Partei gibt alle Kopien von Dokumenten und Medien zurück, die Folgendes enthalten
vertrauliche Informationen der anderen Partei nach Beendigung des Vertrags, unabhängig von der Ursache. Die Parteien verpflichten sich außerdem, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen von ihren Mitarbeitern sowie von allen Bediensteten oder Dritten, die in irgendeiner Funktion im Rahmen des Vertrags tätig werden können, eingehalten werden.

ARTIKEL 21. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

21.1 ZITIERRECHT


Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Kunden unter seinen Referenzen zu nennen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich etwas anderes, nachdem er den Auftragnehmer am Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags darüber informiert hat. Der Kunde ermächtigt den Auftragnehmer, seinen Namen in den Referenzveröffentlichungen auf den Geschäftsbroschüren des Auftragnehmers zu verwenden und sein Logo, dessen Muster er zur Verfügung stellt, auf der Internetseite des Auftragnehmers, aber auch auf Messen oder anderen Veranstaltungen mit folgenden Zielen anzubringen
die Präsentation oder Werbung für die Produkte und Dienstleistungen des Auftragnehmers und alle anderen Medien, die zu demselben Zweck beitragen.

21.2 GEGENSEITIGE UNABHÄNGIGKEIT


Die Parteien sind und bleiben während der gesamten Vertragserfüllung unabhängige Geschäftspartner.

21.3. INKESSIBILITÄT


Soweit der Auftragnehmer allein die Rechte an den Lösungen besitzt und
Anwendungsdienste, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, vereinbaren die Parteien, dass der Kunde ein persönliches, zeitlich begrenztes, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht erhält.
Dementsprechend wird ausdrücklich vereinbart, dass der vorliegende Vertrag unter keinen Umständen vom Kunden an Dritte abgetreten werden darf, es sei denn, der Auftragnehmer hat dem vorher schriftlich zugestimmt.

21.4 TEILBARKEIT VON KLAUSELN


Die Nichtigkeit, Ungültigkeit, Unverbindlichkeit oder Uneinklagbarkeit einer Klausel des Vertrags macht die übrigen Klauseln nicht nichtig, ungültig, unverbindlich oder uneinklagbar, sondern lässt sie in vollem Umfang wirksam bleiben. Die Parteien können jedoch in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren, die ungültige(n) Klausel(n) zu ersetzen.

21.5. ANWENDBARES GESETZ


Dieser Vertrag unterliegt unter Ausschluss anderer Gesetze dem französischen Recht.

21.6.
ELECTION DE DOMICILE


Zur Erfüllung dieses Vertrages und seiner Folgen wählen die Parteien jeweils ihren Geschäftssitz als Wohnsitz.

21.7.
LITIGES – ATTRIBUTION DE JURIDICTION


Alle Streitigkeiten, zu denen dieser Vertrag führen könnte, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts in Nizza/Frankreich.